Wir bieten folgende IGeL:

Was sind IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)?

Die Gemeinschaftspraxis Breit–Dr. Reuter-Seuß (PG) bietet ein breites Spektrum an allgemeinärztlichen Leistungen in einer modernen Hausarztpraxis an. Dazu gehört auch eine Reihe von Angeboten, die über das notwendige Maß der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, die Sie jedoch als anspruchsvoller Patient mit einer gewissen Berechtigung heute erwarten dürfen.
Diese Leistungen werden Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt.


Dazu kommen daher auch eine ganze Reihe von Spezialleistungen, die, wenn auch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eingeschlossen, so doch von vielen Patienten, Fernreisenden, Berufskraftfahrern, Sportlern, Piloten usw., aber auch Kunden wie z. B. Gemeinden oder Firmen und vor allem überdurchschnittlich gesundheitsbewußten Menschen nachgefragt werden.


Zu diesen Leistungen nach dem IGeL-Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) gehören damit Angebote, die wenngleich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, so doch medizinisch sinnvoll, für den Patienten notwendig oder wünschenswert sein können.


Ein Beispiel für eine medizinisch sinnvolle Maßnahme sind die Impfungen für Fernreisen, z. B. in die Tropen.


Die Laborwertbestimmung zur Vorlage im Rahmen der Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, „Idiotentest“) kann für einzelne Menschen notwendig sein, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.

Es leuchtet, ein dass derartige Leistungen dem individuellen Bereich zuzuordnen sind und daher nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft erbracht werden dürfen.
Wünschenswerte Leistungen können sind z. B. Kuren zur Aktivierung und Stimulation mittels hochdosierter B-Vitamine („Aufbauspritzen“) sein.
Auch wenn immer wieder von Krankenkassen und Medien fälschlicherweise propagiert wird, dass derartige Leistungen medizinischer Unfug wären, bieten wir Ihnen eine klar umrissene Palette solcher Leistungen an. Es handelt sich allerdings dabei ausschließlich um Angebote, hinter denen wir ärztlich stehen können, die wir auch bei Bedarf unseren Familien oder uns selbst angedeihen lassen (würden) und die medizinisch wünschenswert sind.


Die Liquidation (Berechnung) erfolgt stets nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine steuerliche Absetzbarkeit kann unter Umständen möglich sein. Wir bitten um Barzahlung oder Bezahlung mit EC-Karte (Telecash)
Bitte entscheiden Sie selbst, ob Sie derartige Leistungen für sich in Anspruch nehmen wollen!

Akupunktur

Mit Beschluss vom 18. April 2006 will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Akupunkturbehandlung in Form der traditionellen chinesischen Akupunktur (TCM) wie auch der Schein-Akupunktur als Kassenleistung zur Behandlung chronischer, das heißt mindestens sechsmonatiger akuter Rücken- und Knieschmerzen zulassen.
Grundlage hierfür ist eine fünfjährige Breitenstudie zur Frage der Wirksamkeit der Akupunktur zur Behandlung bei Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen gegenüber der hiesigen Standardtherapie im Rahmen von Modellversuchen der Krankenkassen seit dem Jahr 2000. Das Ergebnis der Studie stellte lediglich bei der Behandlung von Spannungskopfschmerz und Migräne keine Unterschiede dar, zeigte aber bei der Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen eine deutliche Überlegenheit der fernöstlichen Methoden.
Erstattet wird demnach künftig eine einjährige Behandlungsserie für die betroffenen Patienten. Voraussetzungen für den anbietenden Arzt sollen 80 Stunden schmerztherapeutische und psychosomatische Ausbildung sowie das Akupunkturdiplom bilden. Der Beschluss tritt mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Werden Akupunkturleistungen in der Arztpraxis angeboten, muss der Arzt beachten, dass nach derzeitiger Ansicht der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer die Akupunktur auf die ärztlichen Hilfskräfte nicht delegierbar ist. Die Akupunktur gilt als „ganzheitliche Maßnahme, wobei das individuelle Setzen der Nadeln im Zusammenhang mit der Untersuchung und der Diagnostik sowie der Entscheidung für diese Therapie gesehen werden muss“, so der Ausschuss Berufsordnung für die Deutschen Ärzte. Die ärztliche Akupunkturleistung kann auch nicht auf eine zur Heilpraktikerin ausgebildete Arzthelferin unter der Supervision des (abrechnenden) Arztes delegiert werden.
Zitat: Henriette Marcus, Der Kasssenarzt 9, 2006, Seite 68, 19.05.2006

Doppler

Die technisch-pysikalische Grundlage dieses Verfahrens ist der Frequenzunterschied von Ultraschallwellen in verschieden schnell fließenden Flüssigkeiten.
Mit Hilfe der Ultraschalldoppleruntersuchung können Engstellen im Bereich der hirnversorgenden Schlagadern (Hals- und Wirbelsäulenschlagadern) sowie der Beinschlagadern bzw. die Druckverhältnisse in den Schlagadern des Beines gemessen werden.
Ultraschalldoppleruntersuchungen sind gefahrlos und schmerzfrei.
Die bidirektionale Untersuchung der Halsschlagadern wird von uns derzeit nicht angeboten. Wir überweisen sie bei Bedarf jedoch gerne an die diese Untersuchung vornehmenden Kollegen der fachärztlichen Versorgungsebene. Die unidirektionale Ultraschalldopplermessung des arteriellen Druckes in den Arm- und Beinschlagadern darf von uns seit dem 01.04.2005 aufgrund der vom Gesetzgeber gewollten Trennung zwischen Hausarzt und Facharzt nicht mehr zu Lasten der Kassenärztlichen Vereinigung vorgenommen werden.
Auch in diesem Falle überweisen wir Sie bei Bedarf gerne an die diese Untersuchung vornehmenden Kollegen der fachärztlichen Versorgungsebene. Sofern Sie diese Untersuchung ausdrücklich in unserer Praxis wünschen, stellen wir Ihnen diese als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat in Rechung.

Homöopathie

Die Homöopathie geht auf den deutschen Arzt, Chemiker und Pharmazeuten Christian Friedrich Samuel Hahnemann, geboren 1755 in Meißen, gestorben 1843 in Paris, zurück.
Aufgrund seines Chinarindenversuchs nahm er an, dass eine Arznei, die beim Patienten Symptome hervorruft, die denen einer Krankheit ähnlich sind, diese Krankheit zu heilen vermag. Daher veröffentlichte er im Jahre 1796 seine berühmte Arbeit „Versuche über ein neues Prinzip zur Auffindung der Heilkräfte der Arzneisubstanzen nebst einigen Blicken auf die bisherigen“ und formulierte das Simileprinzip Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden (“Similia Similibus curentur”).
1810 erschien das “Organon der rationellen Heilkunde”. 1819 nannte er es schließlich “Organon der Heilkunst”.
Hahnemann lehrte bis 1821 an der Universität Leipzig. Danach ging er nach Köthen, wo er bis 1835 blieb. Schließlich siedelte er nach Paris um und starb dort 1843.
Homöopathische Anamnesen dauern mindestens eine Stunde und sind eine individuelle Gesundheitsleistung. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Die Liquidation erfolgt nach der Ziffer 30 der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ vom 01.01.1996).
Die Kosten werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen zumeist ohne Probleme übernommen. Im Zweifelsfalle empfehlen wir dies stets vorher zu klären und auf die von der Ärztekammer verliehene Bezeichnung “Homöopathie” hinzuweisen.

Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Alle Ärzte der Gemeinschaftspraxis sind zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) berechtigt.
Nach entsprechender Qualifikation wurde durch das Landratsamt Hof, Abteilung Gesundheitswesen (früher: staatliches Gesundheitsamt), jeder Arzt mit einer entsprechenden Beauftragung ausgestattet.
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) braucht jede Person, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln zu tun hat.
Dies ist z. B. in der Gastronomie oder im Lebensmitteleinzelhandel regelmäßig der Fall. Ausnahmen bestehen für gelegentliches Tätigwerden im Rahmen von z. Schul- oder Vereinsfesten.
Informationen hierzu erhalten sie von den entsprechenden Gesundheitsbehörden (Link zu Landratsamt Hof).
Der Kostenaufwand hierfür beträgt bei von uns je nach Nachfrage angebotenen Sammelbelehrungen pro Person € 14. Bei entsprechender Nachfrage führen wir diese auch in Ihrer Firma oder Organisation durch. Einzelbelehrungen werden nach individueller Terminvereinbarung mit € 30 berechnet.

Ein Formular zum Ausfüllen wichtiger Daten und deren Belehrungstext können Sie im Bereich Formulare herunterladen und bereits in Ruhe zuhause ausfüllen und mit in die Praxis bringen.

Sportmedizin

Sportärztliche Untersuchungen sind in der Praxis von der einfachen Sporttauglichkeitsuntersuchung für z. B. Vereins- oder Schulzwecke bis hin zum leistungsorientierten Lactat-Stufen-Test möglich. Aufgrund unseres hausärztlichen Selbstverständnisses liegt unser Arbeitsschwerpunkt weniger im Bereich der Medizin im Hochleistungssport, wenngleich wir auch hier gewisse Erfahrung haben, z. B. durch Mannschaftsbetreuung bei der Segelflugweltmeisterschaft im Jahre 1999.
Unser Anliegen ist mehr der Breitensport, die Rehabilitation nach z. B. Unfällen und Operationen sowie die Vereinsbetreuung vor Ort.
Besonders am Herzen liegt uns der „Sport für Nichtsportler“, z. B. in Form des Heranführens an körperliche Aktivitäten auch und gerade im fortgeschrittenen Alter.
Aus diesem Grunde sind wir dem Wunsch der IfL Hof gerne nachgekommen, die Konorarsportgruppen im Bereich Hof ärztlich mitzubetreuen. Zu den von den Ärzten wie dem Praxisteam ausgeübten Sportarten zählten und zählen u. a. Alpiner Schilauf, Golf, Fallschirmspringen, Fitness, Inlineskating, Jogging, Judo, Mountainbikefahren, Nordic Walking, Schwimmen, Snowboardfahren und Tennis.
Sportärztliche Untersuchungen sind eine klassische individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Daher dürfen wir sie nicht zu Lasten der kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.

Thymus-Therapie

Der Thymus (Bries) spielt eine Schlüsselrolle im Immunsystem des Menschen. Nach der Pubertät beginnt er zu schrumpfen und besitzt im Alter von 70 Jahren nur noch 5 % seiner ursprünglichen Größe.
Im Alter verliert auch das Immunsystem des Menschen an Leistungskraft.
In bestimmten Lebensabschnitten dagegen (z.B. höheres Lebensalter) oder bei chronischen Erkrankungen, ist das Immunsystem besonders gefordert.
Eine Alternative zum Medikamenteneinsatz stellt die Thymus-Therapie dar, die den Körper auf natürliche Art bei der Abwehr krankmachender Faktoren unterstützt. Hier bestehen oft Defizite in der körpereigenen Abwehrkraft gegenüber von aussn auf den Körper einwirkenden Störfaktoren.
Um diese Störfaktoren wirksam zu bekämpfen, müssen häufig Medikamente eingesetzt werden.
Die Therapie mit Thymus-Peptiden (Eiweißstoffen aus dem Bries) hat eine lange Tradition in der Behandlung verschiedener Krankheiten. Man entdeckte zunächst die Thymusdrüse als Regulationszentrum der Abwehr und teilte die Gesamtheit der entdeckten Signalstoffe in die sogenannten Thymus-Hormone und die Thymus-Interleukine ein. Durch die heute verfügbaren zellbiologischen Techniken konnte man die Wirkmechanismen der Thymuspeptide belegen.
Somit lässt sich durch die Gabe von Thymus-Peptiden die Immunfunktion entscheidend steuern und damit der Immunstatus der Patienten verbessern.
Die Immunmodulation in Form einer Thymus-Therapie stellt eine alternative und unterstützende Behandlungsmöglichkeit von Tumoren, Infektionskrankheiten, in der Rheumatherapie und Altersmedizin (Geriatrie) dar.
Die Thymus-Therapie ist angezeigt:

+ Zur Behandlung der allgemeinen Abwehrschwäche mit häufig auftretenden Infekten verschiedener Ursachen in allen Lebensabschnitten.
+ Zur Behandlung der Abwehrschwäche im Alter durch Rückbildung der Thymusdrüse.
+ Als ergänzende Therapie bei Tumorerkrankungen, zur Verbesserung der Lebensqualität und Abmilderung von Nebenwirkungen durch Bestrahlung und Chemotherapie.
+ Als ergänzende Therapie bei chronischer Polyarthritis und ihren Sonderformen wie Gelenk- und Weichteilrheumatismus.

Hochdosiertes Vitamin C

Historische Einführung
Die Behandlung mit hochdosiertem Vitamin C ist eine in der Erfahrungsheilkunde schon lange bekannte und etablierte Therapiemöglichkeit. Dem zweifachen Nobelpreisträgers Prof. Dr. Linus Pauling (1901-1994) ist es zu verdanken, dass Vitamin C seit den 60iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wieder viel Aufmerksamkeit erregte. Seine Auffassung war, dass wir Menschen die Fähigkeit zur Vitamin-C-Produktion verloren haben (bzw. es auch nie konnten) und wir daher täglich ebenso viel Vitamin C zu uns nehmen sollten, wie andere Säugetiere selbst produzieren. Es handelt sich dabei um Mengen anders als bein anderen Vitaminen um Mengen im Gramm-Bereich. Vitamin C sollte als Vorbeugung schwerer Krankheiten dienen und manche sogar heilen können. Die Forschung blieb in den letzten 20 Jahren nicht stehen. Man gewann viele neue Erkenntnisse über die therapeutische Anwendung von Vitamin C. Dies trotz des Umstandes, dass die Theorien Pauling von Anfang an von vielen Zweiflern abgelehnt wurden und immer noch werden.
Grundlagen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie
Man weiß heute um die Erkenntnis, dass bei zahlreichen Erkrankungen der Vitamin-C-Bedarf weit höher ist, als dem Organismus über den Magen-Darmtrakt zugeführt werden kann. Dazu kommt noch vielfach eine verminderte Aufnahmemfähigkeit des Organismus durch die Krankheit selbst. Dies liegt zum Beispiel an einer verminderten Aufnahmefähigkeit durch die Darmschleimhaut. Daher können in vielen Fällen therapeutisch wirksame Vitamin-C-Spiegel nur dadurch erreicht werden, indem Vitamin C direkt über die Blutbahn dem Körper zugeführt wird. Dies bedeutet also Injektion oder Infusion.
Brustkrebs
Erstmals konnte im Jahr 2006 Prof. Dr. Josef Beuth vom Institut für Naturheilkunde der Universität zu Köln einen Effekt wissenschaftlich nachweisen. Im Beobachtungszeitraum von 1992 bis 2002 wurden 788 Frauen mit Bruskrebs untersucht. Alle hatten eine Operation hinter sich. Daneben kam Chemotherapie und/oder Bestrahlung. Die Hälfte der untersuchten Patientinnen bekam zweimal am Tag 7,5 g Vitamin C (Ascorbinsäure) als Infusion. Es zeigte sich ein auffälliger Rückgang des Auftretens von Krankheitssymptomen selbst sowie Nebenwirkungen der Chemotherapie oder Bestrahlung. Außerdem verliefen diese, sofern vorhanden, mitunter weniger schlimm. Dabei handelte es sich vorallem um Müdigkeit, Antriebsarmut, Depression, Schlafstörungen, Übelkeit und Erbrechen, sowie Haut- und Schleimhautschädigungen. Das erneute Auftreten von Krebs war in der mit 30% in der mit Vitamin C behandelten Gruppe wesentlich geringer als in der Kontrollgruppe, wo 50 % der Frauen einen Zweitkrebs innerhalb von 10 Jahren entwickelten.