Unsere Praxisleistungen:
Allgemeine Leistungen
Die Ärzte sind u. a. ermächtigt für Ultraschalluntersuchungen, Langzeitelektrokardiogramme, Teilnahme am Notarzt- und leitenden Notarztdienst, Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung, fliegerärztliche Untersuchungen gemäß LuftPersVO, Begutachtungen gemäß FahrerlaubnisVO sowie die allgemeine Heilbehandlung von Arbeitsunfällen und die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den Grundsätzen der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie ambulante Operationen.
Interessen- und Arbeitsschwerpunkte liegen zudem in der Akupunktur, Homöopathie, der Reisemedizin und Expeditionsbetreuung, der Sport- und Leistungsmedizin, der Ernährungsberatung so wie der wissenschaftlichen Mitarbeit im Rahmen von Projekten wie der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) und des Forschungsprojektes „Chronisch entzündliche Darmerkrankungen“ (CED) der Universitätsklinik Charité Berlin.
Die volle Ermächtigung für die Weiterbildung von Assistenzärzten zum Facharzt für Allgemeinmedizin liegt vor. Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über das Leistungsangebot der Praxis informieren. Gleichzeitig ist es unser Anliegen, Sie mit der Organisation vertraut zu machen.
Wir sind uns im Klaren darüber, dass ein Arztbesuch mitunter nicht angenehm ist und legen daher viel Wert darauf, Sie mit Ihren Ängsten und Sorgen nicht allein zu lassen. Unser Ziel ist es daher Ihnen den Umgang mit uns so einfach wie möglich, Untersuchungen und Therapiekonzepte so umfassend wie nötig und für sie erfreulich zu gestalten.
Führerscheinverlängerung/-beantragung LKW/Bus/Taxi
Mit den von uns ausgestellten Bescheinigungen können Sie bei der Führerscheinstelle Ihren Führerschein verlängern lassen bzw. beantragen.
Folgendes wird für die Untersuchung benötigt:
Personalausweis, aktuelle Brille oder Kontaktlinsen.
Bus-Fahrer D, D1
– ärztliche Untersuchung nach Anlage 5, 1. FeV
– Sehtest inkl. Perimetrie nach Anlage 6, 2. FeV
– Psychometrischer Test bei Erstbeantragung, danach ab dem 50. Lebensjahr. „CORPORAL Plus“ (Reaktion) nach Anlage 5, 2. FeV
LKW-Fahrer C, C1, E
– ärztliche Untersuchung nach Anlage 5, 1. FeV
– Sehtest inkl. Perimetrie nach Anlage 6, 2. FeV
Taxi-Fahrer FzF
– ärztliche Untersuchung nach Anlage 5, 1. FeV
– Sehtest inkl. Perimetrie nach Anlage 6, 2. FeV
– Psychometrischer Test bei Erstbeantragung, danach ab dem 60. Lebensjahr. „CORPORAL Plus“ (Reaktion) nach Anlage 5, 2. FeV
Der Reaktionstest (CORPORAL Plus) ist erforderlich für:
– Erstbewerber Taxi-/Bus-Führerschein
– Taxi-Fahrer ab dem 60. Lebensjahr
– Bus-Fahrer ab dem 50. Lebensjahr.
24-Stunden Blutdruckmessung
Während die normale Blutdruckmessung nach Riva-Rocci (RR) nur eine Momentaufnahme eines kontinuierlichen Blutdruckverhaltens darstellen kann, ist die Langzeitblutdruckmessung über mindestens 18, besser jedoch 24 Stunden, heute die Methode der Wahl zur Beurteilung, ob ein behandlungsbedürftiger arterieller Bluthochdruck vorliegt oder nicht.
Die Untersuchung ist schmerzfrei und gefahrlos. Allerdings sind wir uns durchaus im Klaren darüber, dass die sich in 15 min-Abständen am Tag und in 30 min-Abständen in der Nacht aufblasende Blutdruckmanschette als manchmal etwas lästig und unbequem erlebt wird. Trotzdem ist diese Untersuchung nach den Leitlinien der entsprechenden Fachgesellschaften (z. B. der Deutschen Hochdruckliga) unverzichtbar.
Die Auswertung der gewonnenen Blutdruckdaten und die sich daran anschließende ärztliche Beurteilung erfolgt in der Praxis mittels eines speziellen Computerprogrammes.
24-Stunden EKG
Anzeigestellungen für ein 24-Stunden-EKG sind die Abklärung subjektiver Symptome wie Schwindel, Herzstolpern, die Beurteilung der Prognose, also des weiteren Verlauf einer Herzerkrankung sowie die Berteilung von Veränderungen des EKG-Stromkurvenverlaufes zum Beweis oder Ausschluss einer Koronaren Herzerkrankung.
Dies vor allem bei Patienten, bei denen ein Belastungs-EKG nicht durchgeführt werden kann.
Arbeitsunfälle
Unsere Praxis besitzt die Zulassung zur allgemeinen Heilbehandlung von Arbeitsunfällen. Dies bedeutet zunächst die Erstversorgung von Notfällen. Die Kassengebühr fällt dafür nicht an. Ihre Versichertenkarte brauchen wir höchstens zur Erfassung Ihrer Daten in unserem Arztinformationssystem, nicht jedoch zur Abrechung.
Danach schließt sich die Vorstellung beim Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften (D-Arzt) an. Dieser entscheidet, ob überhaupt ein Arbeitsunfall im Sinne des Gesetzes vorliegt, ob die Behandlung als besondere Heilbehandlung bei ihm oder als allgemeine Heilbehandlung bei uns erfolgt. In jedem Falle wird ein sog. Durchgangsarztbericht erstellt, der diese Entscheidung dokumentiert.
Sofern der D-Arzt Sie uns zur allgemeinen Heilbehandlung an uns zurücküberweist, sind notwendige Verordnungen von Medikamenten und Verbandsstoffen für Sie bei Arbeitsunfällen immer zuzahlungsfrei.
Atteste
Welche Atteste und Bescheinigungen zu Lasten der Krankenkassen berechnet werden dürfen, ist in der „Formularvereinbarung“ des gemeinsamen Bundesausschusses Ärzte – Krankenkassen (GBA) geregelt.
Eine solche Bescheinigung trägt korrekterweise immer eine fünfstellige Abrechnungsziffer gemäß EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung). Derartige Bescheinigungen sind für Sie kostenfrei.
Wir bemühen uns, trotz einer immensen täglichen Flut dieser Anfragen, Auszahlscheine, Atteste usw., diese möglichst sofort, zumindest aber innerhalb von 24 Stunden für Sie zu erledigen.
Gesetzlich zulässige Anfragen von Behörden und Gerichten werden von uns so schnell wie möglich bearbeitet. Aufgrund des erheblichen Arbeitsumfanges kann es hierbei zu Verzögerungen kommen. In der Regel gelingt es uns allerdings auch hier, diese Anfragen in kürzerer Zeit als uns z. B. vom Sozialgericht zugebilligt zu bearbeiten. Derartige Befundberichte und Gutachten werden Ihnen von uns in der Regel nicht berechnet.
Von Ihnen in Auftrag gegebene Bescheinigungen, Atteste und Gutachten müssen Ihnen gemäss der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte vom 01.01. 1996 (GOÄ) berechnet werden. Verstösse dagegen können uns u. U. als Abrechnungsbetrug, Verstoss gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland (unlauterer Wettbewerb, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung usw.) oder Verstoss gegen die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns vorgeworfen werden.
Notwendige Untersuchungen für derartige Begutachtungen in Ihrem Auftrag sind grundsätzlich keine von der Solidargemeinschaft der Arbeitgeber, -nehmer und Rentner zu finanzierende Leistungen. Sie erhalten für alle diese Leistungen eine den Vorgaben der GOÄ entsprechende korrekte Rechungsstellung. Aus Gründen des vereinfachten administrtativen Aufwandes bitten wir sie um Barzahlung oder Zahlung mittels Girocard-Terminal.
Anwesenheitsbescheinigungen für Schule oder Arbeitgeberswerden Ihnen von unserem Team gerne zur Verfügung gestellt. Nach der amtlichen Gebührenordnung handelt es sich um eine kurze Bescheinigung nach Ziffer 70 zum Preis von € 5,36. Wir bedauern es durchaus dass wie Ihnen diese Serviceleistung nicht kostenlos zur Verfügung stellen dürfen.
Betriebsmedizin
Die apparativen und räumlichen Verhältnisse wie die ärztlichen Qualifikationen erlauben uns die Durchführung aller relevanten arbeitsmedizinischen Untersuchungen im Sinne der Grundsätze der gewerblichen Berufsgenossenschaften. So hält die Praxis, für die hausärztliche Versorgungsebene eher unüblich, z. B. auch Sehtestgeräte und Audiometrieapparaturen (Hörtest in einem schallgedämmten Raum) vor.
Dieses Vorhalten von Geräten und Apparaten ist neben der ärztlichen Qualifikation durch spezielle Lehrgänge auch Grundlage für die Möglichkeit zur Beurteilung von Lizenzbewerbern für den automobilen Rennsport, auch im Zweiradbereich, Sport- und Berufstauchern und fliegendem Personal.
Eine ganze Reihe von Industrieunternehmen und Gewerbebetrieben, aber auch zahlreiche Feuerwehren nehmen die Angebote zur betriebsärztlichen Betreuung an. Ein Beispiel hierfür sind die Untersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26 für Atemschutzgeräteträger.
EKG
Mit dem EKG können gefahrlos und schmerzfrei Ströme aus dem Herzmuskel dargestellt werden. Dies erlaubt dem Arzt Rückschlüsse auf Störungen der Erregungsleitung und den Herzrhythmus.
Dies kann wertvolle Hinweise auf Durchblutungsstörungen in den Herzkranzgefäßen, Entzündungen im Herzmuskel, Herzrhythmusstörungen und andere Befunde mehr geben.
Jedes EKG wird zunächst nach seiner Ableitung durch einen Spezialcomputer automatisch vermessen und ausgewertet. Die endgültige Beurteilung erfolgt stets durch einen Arzt. Dank der Monitorfunktion des verwendeten 12-Kanal-EKG-Gerätes vom Typ Schiller Cardiovit AT-10 kann eine permanente EKG-Überwachung bei Bedarf, z. B. bei Verdacht auf das Vorliegen eines Herz- infarktes, garantiert werden. Dies erlaubt eine sichere Betreuung z. B bis zum Eintreffen des Notarztes.
Selbstverständlich ist für den Fall lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen (z. B. Kammerflimmern) auch ein Gerät zur Defibrillation („Elektroschock“) ständig einsatzbereit.
Ergometrie
Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation (Anzeige) kann ein Belastungs-EKG notwendig sein. Diese auch Ergometrie genannte Untersuchung kann u. a. wertvolle Hinweise auf das eventuelle Vorliegen von Durchblutungsstörungen der Herzkranzgefäße geben.
Daneben kann es für gewisse Untersuchungen aus dem Bereich der Sport- und Leistungsmedizin gefordert sein. Beispiele sind hier für die Untersuchung nach dem Grundsatz 26 der gewerblichen Berufsgenossenschaften „Schwerer Atemschutz“ (G 26) oder Begutachtungen für die Tauglichkeit von Piloten.
Angestrebt wird in jedem Falle eine körperliche Ausbelastung, falls nicht andere Kriterien einen vorzeitigen Abbruch notwendig machen. Empfohlen werden das Mitbringen von Sportkleidung, Sportschuhen und, da es sich doch um eine „schweißtreibende“ Untersuchung handelt, eines Handtuches.
Da ein gewisses Restrisiko für Herz-Kreislaufstörungen bei dieser durchaus anstrengenden, im wahrsten Sinne des Wortes belastenden Untersuchung besteht, ist die Anwesenheit eines Arztes in direkter Nähe unabdingbar. Das heißt auch, dass der die Untersuchung begleitende Arzt den Raum mit dem EKG unter keinen Umständen verlassen wird. Auch ist das Vorhalten einer kompletten Notfallausrüstung mit Sauerstoff und Defibrillator in allen Fällen garantiert.
Labor
Sämtliche dem heutigen Stand der Wissenschaft entsprechenden Laboruntersuchungen können in der Praxis grundsätzlich veranlasst werden. Diese Untersuchungen werden zum Teil sofort in der Praxis an gefertigt uns stehen dann innerhalb von Minuten zur Verfügung.
So kann beispielsweise der sog. Quick- bzw. INR-Wert sofort bestimmt werden, was Vorteile in der Einstellung auf gerinnungshemmende Medikamente wie Phenprocumon (Marcumar®) birgt.
Weitere Standardwerte können in der Laborgemeinschaft Oberpfälzer Ärzte in Weiden taggleich bestimmt werden und stehen daher in der Regel noch am selben Abend mittels Datenfernübertragung zur Verfügung.
Speziallaboranforderungen werden mittels Überweisung an das Medizinische Versorgungszentrum Dres. Buchwald und Kollegen in Weiden geschickt. Die Ergebnisse sind meist nach wenigen Tagen verfügbar.
Feingewebliche Untersuchungen nach Operationen überweisen wir in vielen Fällen an die den Facharzt für Pathologie Dr. Born in Heidelberg. Spezielle Untersuchungen lassen wir in dafür ausgestatteten Universitätsinstituten in der gesamten Bundesrepublik machen.
Spirometrie
Die Untersuchung mittels Spirometer gibt dem Arzt Aufschlüsse über verschienene Spezialparameter der Lunge und hat einen hohen Stellenwert in der Diagnostik des Asthmas, der sogenannten „chronic obstructive pulmanol disease“ (COPD, früher chronische Bronchitis) und gewissen Ausdehnungsstörungen im Bereich des Lungengewebes.
Die Untersuchung erfolgt gefahrlos und ohne Schmerzen. Der Proband muss lediglich in ein Mundstück an einem Schlauch auf Kommando kräftig hineinblasen. Das Mundstück selbst wird natürlich nur einmalig verwendet.
Impfungen
Wir führen alle von der Expertenkommision für Impfungen beim Paul-Ehrlich-Institut empfohlenen Impfungen durch.
Die Standardimpfungen gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Poliomyelitis und Diphterie sowie bei Vorliegen der entsprechenden Notwendigkeit gegen FSME (durch Zecken übertragene, durch Viren ausgelöste Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute) führen wir gerne bei Erwachsenen und Kindern durch. Sie sind Satzungsleistung vieler Krankenkassen.
Ähnliches gilt für die Impfungen gegen Influenza und Pneumokokkenpneumonie (Lungenentzündung).
Ebenso führen wir die Impfungen gegen Windpocken, Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis B bei Kindern bis zu den vorgesehenen Altersgrenzen zu Lasten der entsprechenden Kassen durch.
Impfungen jenseits dieser Altergrenzen sind möglicherweise eine sinnvolle individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).
Reiseimpfungen wie z. B. die Impfung gegen Hepatitis A führen wir gerne als empfehlenswerte, sinnvolle individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durch. Wir beziehen die Impfstoffe ausschließlich aus Apotheken in Deutschland in günstigen Großgebinden und reichen Preisvorteile hier zu 100 % an Sie weiter. Eine Kostenübernahme bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten durch den Arbeitgeber ist unter Umständen möglich.
Ultraschall
Mit der Untersuchung mit Ultraschallwellen können viele innere Organe, vor allem mit hohem Wassergehalt, dargestellt werden. Lufthaltige Organe wie Magen oder Darm sind weniger gut darstellbar. Die Ultraschalluntersuchungen (Sonografie) sind gefahrlos und schmerzfrei.
Um einen guten Kontakt des Ultraschallkopfes mit der Haut zu erreichen, wird zunächst ein kühles, wasserhaltiges Gel aufgebracht.
Die Ultraschallwellen werden vom Schallkopf, dem sog. Transducer, ausgesendet und nach Reflexion im z. B. Bauch wieder aufgefangen und danach mittels hochentwickelter Computer auf einem Bildschirm sichtbar gemacht.
In der Allgemeinmedizin dient die Ultraschalluntersuchung u. a. der Diagnostik von Gallensteinen, Leberveränderungen, Entzündungen der Bauchspeicheldrüse und der Beurteilung von Nieren bei Aufstau durch beispielsweise Steine. Bei der infektiösen Mononukleose (auch bekannt unter dem alten Begriff des Pfeiffer’schen Drüsenfiebers) muss die Milzgröße mit Ultraschall beobachtet werden. Weiterhin sucht man mit ihr nach Krebsherden und Tochtergeschwülsten im Rahmen der Tumornachsorge.